Sonderwaffen bei den Kampfschwimmern?

Ende der 1970er Jahre hat die Deutsche Marine bei der Beschaffung von Waffen für Ihre Spezialeinheit, die Kampfschwimmer, einen Sonderweg beschritten. Warum?

Am 5. September 1972 drangen acht Mitglieder der palästinensischen Terrororganisation „Schwarzer September“ in das Olympische Dorf in München ein. Sie nahmen elf Geiseln. Im Zuge einer Befreiungsaktion durch die bayrische Polizei starben alle Geiseln, drei der Entführer überlebten. Am 26. September 1972, also 21 Tage nach München, wurde die zweite deutsche Spezialeinheit gegründet, die Grenzschutzgruppe 9 (GSG9). Einige Zeit nach der Aufstellung besuchte eine Delegation von Grenzschutzbeamten, darunter ihr erster Kommandeur und mit ihrem Aufbau beauftragte OTL/Polizeidirektor (BGS) Ulrich Wegener, die Kampfschwimmerkompanie. Man informierte sich über Auftrag, Ausrüstung und Taktiken. Seitdem finden wassergestützte Anti-Terrorübung zusammen mit den Kampfschwimmern statt. Grundlage hierfür ist eine interministerielle Übereinkunft zur gegenseitigen Unterstützung bei Ausbildung und Ausrüstung, die 1980 durch den damaligen Innenminister und den Verteidigungsminister beschlossen wurde.

Im Zuge dessen wurden auch die bei den Kampfschwimmern eingesetzten Standardinfanteriewaffen, zumeist die P1, MP2 (UZI), das G3ZF und das MG3 überprüft. Nach Beschussversuchen und einer langen Testphase wurden diese Waffen als Standardwaffen für die GSG9 abgelehnt. Z.B.: Eine offen zu schießende Waffe mit Masseverschluss wie die MP2 sei für den maritimen Einsatz nicht geeignet. Über die ministerielle Ebene wurde an die Marineführung herangetreten, dass diese Waffen auch für die Kampfschwimmer ungeeignet sein. In einem eigenen Beschaffungsvorhaben wurde durch die Marine für die Kampfschwimmerkompanie die P11, die MP5, MP5 SD, das G8 und das PSG1 beschafft. Waffen, die in ihren Präzision die Standardwaffen weit übertrafen und bis heute zum Einsatz kommen.

Auch heute müssen für dem maritimen Bereich zum Teil eigene Wege beschritten werden. Die Umweltbedingungen sind aufgrund des Salzwassers härter. Die Korrosion an Waffen und Gerät ist im Küstenbereich einfach höher und macht weder vor Handwaffen noch vor Kriegsschiffen halt. Der häufige Umgang im nassen Element bewirkt einen schnelleren Alterungsprozess. Auch die hohen Schussbelastungen lassen die Prüfer der Technischen Materialprüfung, die für die einwandfreie Technik Verantwortlich zeichnen, stets genau hinsehen.

Um hier für bessere Voraussetzungen zu sorgen, wird Sonderausrüstung, die besonders korrosionsbeständig ist oder für den maritimen Einsatz entwickelt wurden, beschafft. Ein Beispiel hierfür ist das betauchbare Aimpoint Leuchtpunktvisier oder die nun neu beschaffte Neun-Para-Pistole Glock 17 (P9A1). Neben der Materialbeschaffenheit kann bei der P9A1 auch Teile der Griffschale gewechselt werden, um die Waffe an den Schützen anzupassen. Besonderheit: Zwar kann die P9A1 auch Unterwasser abgefeuert werden, jedoch kann sie nicht die Werte einer P11 – die für Unter und Überwassereinsatz entwickelt wurde – erreichen und wird auch diese nicht ablösen.   Foto: Glock

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