Die Voraussetzungen

Die geistigen und körperlichen Voraussetzungen sind die höchsten innerhalb der Bundeswehr. Zu Beginn steht die Tauglichkeitsstufe 1 (TA1), die schon bei der Musterung festgestellt wird. Ausnahmen werden bei TA 2 gemacht, die zum Beispiel bei kleiner Körpergröße vergeben wird. Neben bestandener Grundausbildung, der Bootsmannseignung – die am Zentrum für Nachwuchsgewinnung in Wilhelmshaven erworben wird – benötigt der zukünftige Kampfschwimmerschüler die erfolgreich bestandene/ gültige Taucher- und Kampfschwimmer Verwendungsfähigkeitsuntersuchung (TUKV). Diese ist eine fast eintägige Untersuchung am Schifffahrtsmedizinischen Institut der Marine in Kiel/ Kronshagen. Hier werden alle körperlichen Voraussetzungen ausgiebig geprüft (Augen-, HNO- Untersuchung, Blut- und Urintests etc.). Ebenfalls wird hier eine Druckkammerfahrt und ein Sauerstofftoleranztest durchgeführt. Gerade letzterer ist eines der häufigsten Ausschlusskriterien. Sauerstofftolerant ist man oder ist man nicht!
Im Anschluss erfolgt ein Gespräch mit dem Truppenpsychologen, der den Soldaten auf die notwendige Unbedenklichkeit prüft, die ebenfalls Voraussetzung für die Ausbildung ist. Die körperliche und die geistige Eignung ist die Grundbedingung für die Zulassung zur Ausbildung.
Erfüllt der Bewerber diese Voraussetzung, wird er von seiner Stammeinheit (im günstigsten Fall schon die Ausbildungsinspektion) zum Schwimmtaucherlehrgang am Einsatzausbildungszentrum Schiffssicherung der Marine in Neustadt/ Holstein kommandiert.

Voraussetzungen für den Schwimmtaucherlehrgang sind:

Bestandene TUKV/ 5000m Lauf in höchstens 25 Minuten/ 300m Kleiderschwimmen in höchstens 8 Minuten/ Mindestens 3 Klimmzüge/ Abtauchen (5m) und Heraufholen von zwei 5kg Ringen/ 25 m Streckentauchen/ Rettungsschwimmerabzeichen in Bronze/ Erfüllter BFT (Basis Fitness Test)

In Neustadt wird der zukünftige Kampfschwimmerschüler zu einem professionellen Arbeitstaucher ausgebildet. Der Lehrgang ist anspruchsvoll, Witterung tägliche Tauchgänge und lange Belastungen erfordern eine robuste Gesundheit und Belastungsfähigkeit der Schüler. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erfolgt die Kommandierung/ Versetzung in die Ausbildungsinspektion. Dort wird folgende körperliche Leistungsfähigkeit abgeprüft:

Kampfschwimmer Eingangstest

5000m Lauf in höchstens 22 Minuten/ 1000m Kraul-Schwimmen in höchstens 24 Minuten/ mindestens 60 Sekunden Zeittauchen/ mindestens 30m Streckentauchen (mit Wende)/ mindestens 8 Klimmzüge im Ristgriff (Ristgriff: die Daumen zeigen zueinander)/ mindestens 15 Wiederholungen Bankdrücken mit 50Kg Gesamtgewicht.

WICHTIG: Diese angegebenen Leistungen des Eingangstests entsprechen der NOTE 4,0 (gerade bestanden)! Als Tipp sei hier erwähnt: Alle geforderten Leistungen sollten deutlich unter-/ überboten werden. Aufgrund der hohen noch anstehenden Belastung ist ein Scheitern ansonsten vorprogrammiert.
Erst mit diesem „Paket“ hat der Soldat die Eignung zum Kampfschwimmerschüler, also die Voraussetzung zur Kampfschwimmerausbildung erworben und kann die erste Phase, das 12- monatige Trainings- und Auswahlverfahren zur Selektion von geeigneten Kampfschwimmerschülern in Eckernförde beginnen.

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