„Spezialkräfte“ werden sowohl national als auch international über ein klar festgelegtes Fähigkeits- und Leistungsprofil definiert. Diese Fähigkeiten und das besondere Leistungsvermögen sind der Grund für die gesonderte Betrachtung durch die politische Leitung und militärische Führung. Sie begründen den durch den ehemaligen Verteidigungsminister Peter Struck und Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan definierten besonderen Status als „Hochwert-Instrument der strategischen Ebene“. Spezialkräfte sind gemäß NATO-Doktrin des Military Commetee, der EU-Policy und nationaler Konzeption/ Teilkonzeptionen für militärische Operationen vorgesehen, die wegen der Besonderheit des Auftrags, der Aufgabenerfüllung und der Bedeutung der Ziele nach anderen Grundsätzen und Verfahren durchgeführt werden müssen als die Einsätze herkömmlicher Kräfte. Übergeordnete Erwägungen können dabei verdeckte Einsatzverfahren und die Akzeptanz hoher Risiken erfordern. Aufgrund der hohen Anforderungen sind diese Kräfte personell besonders sorgfältig ausgewählt, speziell ausgebildet und gegliedert. Sie nutzen spezielle Ausrüstungen für die Aufgabenerfüllung und Auftragsdurchführung bei ihren spezifischen Einsatzarten.
Spezialkräfte der Bundeswehr sind auf der taktischen Ebene die Kampfschwimmer und die Einsatzkräfte des KSK – Kommandosoldaten.
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